Betreuung Leistungsempfänger nach SGB II
Nachdem bereits die Mitglieder der UWG Ratsfraktion gegen das vom Kreis Gütersloh favorisierte Optionsmodell zur Betreuung von Leistungsempfängern nach dem SGB II stimmten, lehnte auch Fraktionsvorsitzender Peter Kalley in einer persönlichen Rede vor dem Kreistag die alleinige Übernahme dieser Aufgabe durch den Kreis Gütersloh ab:
Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren,
ich erspare es mir noch einmal alle Punkte aufzuzählen, die aus meiner Sicht gegen eine Option zur zukünftigen Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II sprechen. Die Ausführungen der Stadt Gütersloh in dem Schreiben an den Landrat vom 15. September 2010 und die daran angehängte Drucksachen Nr.: 278/2010 zeigen die Bedenken, die gegen eine Option und für die Beibehaltung der bisherigen Zusammenarbeit sprechen, nachvollziehbar auf.
Es gehört nicht zu meinen Aufgabe im Kreistag die Interessen der Stadt Gütersloh zu vertreten, ich habe mich allerdings bei meiner Wahl in den Kreistag verpflichtet die Interessen aller Bürger, somit aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden unseres Kreises, zu vertreten. Aus diesem Grund melde ich mich hier zu Wort. Denn die schwerwiegenden Bedenken, die die Gütersloher gegen die Option vortragen, werden von einer Mehrheit der Bürgermeisterkonferenz vom 6. September 2010 geteilt. Die Bedenken dieser Mehrheit nehme ich sehr ernst. Das möchte Ihnen gerne erklären:
In seiner Rede zum 30. jährigen Bestehen des Kreises Gütersloh hat der langjährige Gemeindedirektor bzw. Bürgermeister der Stadt Verl, Klaus Hörsting, u. a. die partnerschaftliche Kooperation des Kreises mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden als einen Erfolgsfaktor für Stärke unseres Kreises Gütersloh angeführt. Nach seiner Aussage, die ich ausdrücklich teile, sind Verständnis, Solidarität und Loyalität die Basis um gemeinsam nach Lösungen für Probleme und Konflikte zu suchen. Herr Landrat, diese Gemeinsamkeit vermisse ich hier.
Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren, in früheren, finanziell guten Jahren hörte man im politischen Raum oft folgenden Satz: „Die kommunale Familie wird am goldenen Zügel geführt!“
Dahinter steckten finanzielle Zuwendungen um vor Ort gewünschte politische Ziele zu erreichen. Heute bleibt festzustellen, dass die kommunale Familie durch Auflagen und Vorgaben aus Brüssel, Berlin und Düsseldorf gegängelt oder zutreffender ausgedrückt: finanziell stranguliert wird. Die kommunale Selbstverwaltung steht de facto nur noch auf dem Papier.
In dieser Situation ist es für mich nicht opportun ein weiteres finanzielles Risiko, das ausschließlich von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu tragen ist, einzugehen. In der Vergangenheit sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bereits auf vielen Wohltaten, die von anderen Stellen initiiert wurden, letztendlich finanziell sitzen geblieben. Ich werde daher, wie die Mehrheit der Bürgermeisterkonferenz vom 6. September 2010, gegen die Option und für die Variante B stimmen. Die, dass will ich hier nicht verschweigen, nicht optimal ist.
Abschließend möchte ich den Kreistagsmitgliedern, die nicht die Gelegenheit hatten sich mit dieser Thematik intensiver auseinanderzusetzen folgende Frage stellen: „Würden Sie einen Mietvertrag für ein Auto unterschreiben, bei dem Sie ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Sie eine verschuldungsunabhängige Haftung trifft?“ Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Den Artikel aus dem Westfalenblatt vom 28.09.2010 finden Sie hier