Anfrage der UWG zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages

Anfrage der UWG Ratsfraktion zum Sachstand der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages

Frage 1: Was hat die Verwaltung bisher unternommen, um eine zügige, konsequente und rechtssichere Umsetzung des neuen Glückspielrechts zu gewährleisten? Ist der Fachbereich Ordnung personell ausreichend für diese Aufgabe ausgestattet?

In Gütersloh bestehen 17 Spielhallenkonzessionen an 10 Standorten. Die Betreiber wurden aufgefordert, die entsprechenden Anträge auf Erteilung der Erlaubnis nach dem Glückspielstaatsvertrag zu stellen und evtl. geltend gemachte Härtefallregelungen zu begründen. Die Bearbeitung erfolgt durch den für Spielhallenrecht zuständigen Mitarbeiter der Gewerbestelle.

Fragen 2 und 3: Wie viele Spielhallen in Gütersloh sind von der Verschärfung des Glücksspielrechts betroffen? Welche Kriterien hat die Verwaltung entwickelt, um in den Fällen, in denen mehrere bestehende Spielhallen aufgrund der neuen Mindestabstandsregelungen nicht an einem Standort verbleiben können, zu entscheiden? Sind potentiell betroffene Spielhallenbetreiber bereits Informiert oder angehört worden? Wurden Härtefallregelungen gestellt.

Von den 10 Spielhallenstandorten sind 7 Standorte in Bezug auf das Verbot von Mehrfachkonzessionen betroffen; 6 Standorte stehen in Kollision hinsichtlich der Abstandsregelungen. Alle betroffenen Spielhallenbetreiber haben sowohl hinsichtlich der Mehrfachkonzessionen als auch der Abstandsregelungen Härtefallanträge gestellt. Diese sind vorwiegend mit dem Abschluss langfristiger Mietverträge, Vornahme von erheblichen Investitionen sowie Arbeitsplatzschutz begründet worden. Zielrichtung ist es, die Anzahl der Geldspielgeräte deutlich zu reduzieren (ca. 40 %) und je Standort nur noch einen Spielhallenbetrieb zu erlauben. Objektive Kriterien hinsichtlich einer Auswahl von Betrieben bezüglich der Abstandsregelung sind nach Prüfung der Einzelfälle nicht zu erkennen, Ein Losverfahren – wie in anderen Bundesländern teilweise zulässig – kommt in NRW nicht in Betracht. Es ist vorgesehen, von der Abstandregelung im Wege des Härtefalls Gebrauch zu machen. Die Anhörungen der Betroffenen laufen derzeit.

Frage 4: Wie viele Wettbüros werden nach Erkenntnissen der Stadtverwaltung aktuell in Gütersloh betrieben? Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung, um illegale Wettbüros zu identifizieren und zu schließen?

Nach derzeitigem Kenntnisstand werden 6 Wettbüros in Gütersloh betrieben. In der Vergangenheit sind 3 Einrichtungen (sog. Wettterminals, die in Gaststätten betrieben wurden) untersagt worden. Die Terminals wurden entfernt Konzessionierungsverfahren der Lände für Wettanbieter läuft derzeit noch; eine abschließende Entscheidung ist nicht bekannt. Hieraus erfolgt ein Vollzugshemmnis hinsichtlich der örtl. Wettbüros (OVG-Entscheidung).

Frage 5: Wurden nach Verschärfung des Glückspielrechts neue Spielhallen errichtet?

Keine neuen Standorte. Eine Betriebsübernahme im Jahre 2015 – Ansonsten sind alle Konzessionen vor Juli 2012 erteilt worden.

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