UWG Ratsfraktion plädiert für Verkleinerung des Rates
Der Rat der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am 25.04.2008 mit einer entsprechenden Satzung beschlossen, die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter ab der im Jahr 2009 beginnenden Wahlperiode um 6 Vertreter/-innen (somit auf 44) zu reduzieren, wobei die Hälfte der zu wählenden Vertreter/innen in Wahlbezirken zu wählen ist. Obwohl reduziert wurde, besteht der Rat aufgrund des Wahlergebnisses und der damit verbundenen Überhangmandate in dieser Wahlperiode tatsächlich aus 52 Ratsmitgliedern (plus Bürgermeister). Durch die letzte Änderung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung besteht nunmehr gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG die Möglichkeit, die Zahl der Ratsvertreter Vertreter noch einmal zu reduzieren. Im Fall der Stadt Gütersloh auf 42 oder 40 Sitze.
Aufgrund der rechtlichen Fristen und der Forderung der UWG Ratsfraktion, den Rat der Stadt Gütersloh zu verkleinern, muss eine entsprechende Satzung in der Januar-Sitzung des Rates zur Abstimmung gestellt werden. Seit Beginn Ihrer kommunalpolitischen Aktivitäten setzt sich die Unabhängige Wählergemeinschaft Gütersloh e. V. (UWG) ebenso unermüdlich wie erfolglos für eine Verkleinerung der kommunalen Gremien ein. Durch eine geringere Zahl von Rats-/ Ausschussmitgliedern würde die Arbeit des Rates und seiner Ausschüsse gestrafft, zielgerichteter und effizienter, unterstreicht Peter Kalley für die UWG Ratsfraktion seine Sicht der Dinge. Die so eingesparten Steuergelder kämen den Bürgern an anderer Stelle zu Gute.
Die großen Parteien, einschließlich der Grünen werden nicht müde, die Übergröße der kommunalen Institutionen zu beklagen und sehen in zahllosen Statements die Grundfesten unserer Demokratie auf kommunaler Ebene bedroht. Der Verfassungsgerichtshof in Münster sah dies anders und hob am 6.7.1999 die 5% und am 21.11.2017 die 2,5% Sperrklausel auf. Die Kläger, SPD, CDU und Grüne konnten nicht belegen, dass die demokratische Ordnung kommunaler Gremien in irgendeiner deutschen Gemeinde durch kleinere Fraktionen zerstört worden wäre. CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben bereits angekündigt, dass sie erneut eine Sperrklausel schaffen wollen und arbeiten leider nur an einer formal besseren Begründung. Wer zermürbt hier also die demokratischen Grundfesten, ganz sicher nicht die Unabhängigen Wählervereinigungen und auch nicht die kleinen bürgernahen Parteien. Die grundgesetzlich vorgegebene Gewaltenteilung in Deutschland wird aus parteitaktischen Motiven missachtet. Der Bürger hat einen Anspruch auf eine hochwertige Rats- und Ausschussarbeit. Die Verfassung ermöglicht durch gezielte Differenzierung der Ausschussgrößen arbeitsfähige und doch repräsentative Gremien zu schaffen. Hier hat die Politik die Pflicht zu handeln.
Die UWG Gütersloh e. V. als unabhängige Wählergemeinschaft hat sich schon immer für eine Verkleinerung und Verschlankung der Gremien eingesetzt. Vor dem Verfassungsgerichtshof argumentierten SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen, die ausufernden Sitzungen stellten die Hauptbelastungen dar. Tatsächlich beanspruchen die oft sehr umfangreichen Vorlagen mit komplexen Zusammenhängen für eine gründliche Sitzungsvorbereitung den weitaus größten Zeitbedarf. Die eigentliche Sitzungszeit ist dagegen bei entsprechender Vorbereitung und Diskussionsdisziplin der Mitglieder eher marginal. Vor diesem Hintergrund fordert die UWG die großen Parteien auf, ihren destruktiven Weg des Ausschlusses der vom Bürger legitimierten Interessenvertreter zu verlassen und endlich für eine effiziente Arbeit der kommunalen Gremien zu sorgen.
Das gebetsartig vorgetragene Argument, es sei wichtig, dass alle Teile unserer Stadt angemessen vertreten werden greift zu kurz. Denn für die Keimzelle der Demokratie, dies ist die Kommune, ist es wichtig, dass sich alle Bürger für ihre Stadt engagieren und nicht nur, wenn sie ein persönliches Anliegen durchsetzen wollen. Dass ohne demokratische Legitimation allen möglichen Institutionen großzügig ein Sitz in Ausschüssen verschafft wird, ist nicht hilfreich und konterkariert das Argument einer „angemessenen Vertretung“ unserer Stadt. Der Bürgerentscheid, das Bürgerbegehren und die Möglichkeit, sich direkt an den Rat der Stadt zu wenden, bieten jedem Bürger Möglichkeiten der politischen Einflussnahme, darüber hinaus erschließt die Nutzung sozialer Netzwerke Fürsprechern und engagierten Bürger im digitalen Zeitalter diesbezüglich ungeahnte Möglichkeiten.
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