Fragen zur Überbauung der Strengerstraße

Der direkt am Sparkassen-Stammsitz höher gelegte Abschnitt der Strengerstraße ist gar kein Bürgersteig. In dieser Hinsicht unterlag Gütersloh offenbar einer jahrzehntelangen Illusion. Tatsächlich ist die Strengerstraße an dieser Stelle ein »gemeinsam genutzter Verkehrsraum«. Und in dem gibt es keine Bürgersteige. Diese überraschende Antwort erhielt die UWG-Ratsfraktion auf ihre Anfrage im Planungsausschuss, ob es bei der energetischen Sanierung der Sparkasse mit baurechten Dingen zugehe. Durch Sanierung und Dämmung werde die Sparkassen-Fassade um 80 Zentimeter in den gemeinsamen Verkehrsraum hineinwachsen. Wäre dort ein Bürgersteig, würde der deshalb von derzeit 3,10 Meter auf eine Breite von 2,30 Meter schrumpfen. Damit aber würde dieser Bürgersteig nicht mehr der gesetzlich geforderten Mindestbreite von 2,50 Meter für normale Passanten oder 2,70 Meter für Menschen mit Einschränkungen entsprechen. Er müsste verbreitert werden. Doch, wie der Ausschuss erfuhr, ist es ja kein Bürgersteig. Ebenso überraschend teilte die Stadt mit, dass für das Fassadenwachstum keine Ausnahmegenehmigung im Bebauungsplan benötigt werde und der Plan deshalb auch nicht geändert werden müsse. Solche Abweichungen sind dem Bebauungsplan zufolge aber nur für Treppenhäuser oder Balkone genehmigungsfähig, nicht aber für komplette Gebäudekörper. Die Stadt werde die Abweichung jedoch als Einzel-Ausnahme genehmigen. Die UWG-Ratsfraktion kündigt an, diese Auskünfte rechtlich prüfen zu lassen.

Quelle: Westfalen-Blatt vom 22.02.2018

Downloads:

Fragen der UWG in der Sitzung des Planungsausschusses (PDF-Datei)
Baugenehmigungsformular (PDF-Datei)

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