Zum Artikel „Das Klinikum erhält Millionen-Darlehn“ vom 23.02.2021
Zum Artikel „Das Klinikum erhält Millionen-Darlehn“ vom 23.02.2021 aus der Neuen Westfälischen: Die Fusion der beiden Krankenhäuser St. Elisabeth Hospital und Klinikum Gütersloh darf für die UWG nicht länger kartellrechtlich unmöglich werden. Eine Krankenhausfusion, die nicht Scheitern durfte und einen zweiten Versuch verdient. Die UWG bedauert es sehr, dass die Fusion Städtisches Klinikum und Sankt Elisabeth Hospital nach der informellen Voranfrage beim Bundeskartellamt, von der Verwaltung so schnell zu den Akten gelegt worden ist. Wir halten das für einen großen Fehler und nicht nachvollziehbar. Nur durch die Fusion der beiden Häuser sind der wirtschaftliche Betrieb und eine gute stationäre medizinische Versorgung unserer Bürger gewährleistet.
Finanzspritzen, wie Darlehen oder Kapitaleinlagen der Stadt als Krankenhausträger werden die strategischen und operativen Probleme des Klinikums auf Dauer nicht lösen. Selbst wenn man bei allem Bemühen und mit gutem Willen auf den unterschiedlichen medizinischen Ebenen zwischen den beiden Krankenhäusern versucht zu kooperieren, am Ende muss jeder für sich durch das Nadelöhr Wirtschaftlichkeit, für das er verantwortlich ist, durchkommen. Es ist und bleibt ein Existenzkampf im weiter bestehenden Verdrängungswettbewerb zwischen beiden Gütersloher Krankenhäusern. Für den Krankenhausträger, die Stadt Gütersloh, bedeutet das die Bereitstellung hoher finanzieller Mittel im städtischen Haushalt zur Finanzierung einer Alleinstrategie nach der gescheiterten Fusion.
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