Steuererhöhungen sind kein Mittel der Haushaltskonsolidierung

Die für das Jahr 2022 geplanten Erhöhungen der Realsteuersätze (Gewerbesteuer und Grundsteuer) können nur zu einer „scheinbaren“ Entspannung der Haushaltsituation beitragen, aber nicht die strukturelle Schieflage nachhaltig beseitigen. Die UWG Gütersloh hat bereits 2016 in einer Analyse und Bewertung der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsentwurfs der Stadt Gütersloh den Status quo und die problembehafteten Haushaltsperspektiven mit dem Hinweis aufgezeigt:

„Der Schwerpunkt der Konsolidierungsmaßnahmen muss auf der Beseitigung der Kostenproblematik gelegt werden. Für den Haushaltsausgleich steht der Ressourcenverbrauch im Vordergrund und knüpft an den Ergebnisplan an. Steuererhöhungen sind also kein adäquates Mittel der Haushaltskonsolidierung. Sie kaschieren die Probleme der strukturellen Haushaltsschieflage für kurze Zeit und verschieben dann wesentlich schwierige Lösungen in die Zukunft, wie der aktuelle Haushaltsentwurf.“ – für das Jahr 2022 und Folgejahre belegt.

Nach der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses und der Aussage von Frau Lang, dass „die Kerze von beiden Seiten angezündet werden muss“, werde ich der beabsichtigten Steuerhöhung für das Jahr 2022 – noch in diesem Jahr – nicht zustimmen. Der gesamte Haushalt gehört auf den Prüfstand! Allein der alternative Vorschlag von Frau Lang, die Steuererhöhungen mit dem Haushalt im ersten Quartal des neuen Jahres zu beschließen, ist meines Erachtens zielführend.


Bereits in den vergangenen Jahren haben wir darauf hingewiesen, dass die Versäumnisse einer langfristig nicht nachhaltig ausgerichteten Haushaltspolitik uns in den nächsten Jahren einholen werden. Genau das ist jetzt mit aller Deutlichkeit eingetreten, denn wieder liegt ein nicht strukturell ausgeglichener Haushalts-Etatentwurf vor. Frau Lang hat sehr eindrücklich die zukünftigen realistischen Einnahmen aus der Gewerbesteuer aufgezeigt. Auch diese Entwicklung haben wir bereits vor Jahren thematisiert.

Die nun beabsichtigten Steuererhöhungen werden mittelfristig nicht ausreichen, um den mittlerweile kontinuierlich steigenden Personalbedarf/ Personalkosten und die Aufgaben-/Investitionsflut zu stemmen. Hinzu kommt, dass unsere defizitären Betriebseinrichtungen und Beteiligungen, den Haushalt zwischenzeitlich in zweistelliger Millionenhöhe belasten und weiter ungebremst steigen werden. Welches Maß an Steuererhöhungen angebracht ist und welche Wirkungen diese mittelfristig auf die Haushaltsentwicklung -aber auch in der Außenwirkung für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmer- haben werden, kann nur im Sachzusammenhang mit der Diskussion des Haushaltsetats 2022 im Rat getroffen werden.

„Die Haushaltsführung mit dem Haushaltsplan ist das wichtigste politische Steuerungsinstrument für den Rat“, das sollte uns allen bewusst sein. Wesentlicher Haushaltsgrundsatz ist die Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung. Dazu gehören der Grundsatz der Nachhaltigkeit, das Gebot sparsamer, wirtschaftlicher und effizienter Haushaltsführung und alle Maßnahmen, die ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht sicherstellen. Das aber können und dürfen nicht nur Steuererhöhungen sein.

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