Rückfrage zu Schulbaukosten

Zur heutigen Berichterstattung zu den Schulbaukosten bittet die UWG Herrn Morkes um Auskunft, ob dies so seine Richtigkeit hat. Sollen die Gütersloher Grundschüler nun auf Sylt unterrichtet werden? 11.000 €/m² nur als Baukosten ohne Grund und Boden. Dafür kann man auf der schönen Insel komfortable vollausgestattete Unterkünfte einschließlich Grund und Boden erwerben. Da dies ja wohl die neue Gütersloher Kalkulation (Kostenschätzung mal zwei gleich Baukosten) ist, dürfte es bei 22.0000 €/m² ja überhaupt kein Problem sein. Denn damit kann man die Gemeinde Kampen auf Sylt aufkaufen.

Stadtkämmerin erwartet massive Ertragseinbrüche

Christine Lang: „Verlässliche Prognose zurzeit noch nicht möglich“

Die Stadt Gütersloh erwartet als Folge der Corona-Pandemie erhebliche Ertragseinbrüche für das Jahr 2020. Kämmerin Christine Lang hat die Mitglieder des Stadtrats heute (8.4.) gemäß § 25 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) NRW darüber informiert, dass eine wesentliche Verschlechterung im Ergebnisplan des laufenden Haushaltsjahres zu erwarten ist. Vor allem beim Gewerbesteueraufkommen zeichnet sich ein massiver Rückgang ab.

„Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise und ihrer Auswirkungen auf weite Teile der Wirtschaft musste in den vergangenen Tagen ein massives Wegbrechen der Steuererträge, insbesondere der Gewerbesteuern, festgestellt werden“, so die Erste Beigeordnete. „Aktuell haben wir Kenntnis von Herabsetzungsanträgen für die Gewerbesteuer in einer Höhe von rund 41,1 Millionen Euro. Das macht bereits jetzt rund 50 Prozent der für 2020 geplanten Gewerbesteuererträge von 82,3 Millionen Euro aus.“ Christine Lang weiter: „Es muss damit gerechnet werden, dass weitere Gewerbesteuerherabsetzungen folgen und darüber hinaus auch die Anteile am Einkommensteuer- und Umsatzsteuerertrag deutlich zurückgehen werden.“

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Fragen zur dritten Gesamtschule

Zur Entscheidungsfindung wurden den Fraktionen Innenraumperspektiven und Ansichten zur Verfügung gestellt. Die perspektivischen Darstellungen und Ansichten decken sich nicht mit den uns vorliegenden Grundrisszeichnungen. Daher ergeben sich eine Reihe von Fragen, die Sie hier finden (PDF-Datei).

Antrag der UWG zur dritten Gesamtschule

Die UWG Fraktion beantragt, dass an der dritten Gesamtschule die Flächen der Außenanlagen zur Ausbildung einer Ruderalvegetation, auch in Form von Mikrohabitaten, auszuweisen sind. Den vollständigen Antrag finden Sie hier (PDF-Datei).

UWG-Antrag Einzelhandel „Neuenkirchener Straße“ / Lidl

Den Antrag der UWG zum Bebauungsplan Nr. 263/7 Einzelhandel „Neuenkirchner Straße“ finden Sie hier (PDF-Datei).

Ausbau der Schulen: weiteres Vorgehen

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Immobilienwesen am 16.06.2020 bittet die UWG Fraktion den folgenden Antrag zum Thema „Ausbau der Schulen der Stadt Gütersloh – weiteres Vorgehen“ zur Abstimmung zu stellen:

  1. Die Grundsatzentscheidung über den angedachten Systemwechsel erst nach der Kommunalwahl durch den neu gewählten Rat zu fassen.
  2. Die Verwaltung erstellt zu diesem Termin eine Vorlage mit einer Matrix, die die entscheidenden Faktoren gegenüberstellt. Hier sind alle absehbaren notwendigen Baumaßnahmen zu erfassen. Die Entscheidungskriterien, wie Dringlichkeit, Kosten, logistischer Aufwand und bauliche sowie schulische Besonderheiten sind zu erfassen.
  3. Für jede Schule ist in Kurzform eine Darstellung des Istzustandes und des Sollzustandes zu erstellen.

Die ausführliche Begründung finden Sie im kompletten Antrag (PDF-Datei).

Wichtige Aspekte zum Digitalisierungsprozess an Gütersloher Schulen

Der UWG Antrag greift in sehr qualifizierter Analyse ein akutes gesellschaftliches Thema zur Aufklärung und zum Schutz im Umgang mit einer alltäglich gewordenen Informations- und Kommunikationstechnologie auf. Das Momentum, die überstrapazierte Diskussion zur Einführung der Digitalisierung an Schulen verantwortungsvoll und umsichtig zu organisieren und auf die Probleme insbesondere die Eltern der Schulkinder aufmerksam zu machen, ja aufzuklären.

Mit diesem Antrag möchte die UWG zur Bewusstseinsbildung und Aufklärung zu einem gesellschaftlich bisher nicht vordergründig behandelten Thema aufmerksam machen und eine Diskussion zu einem bisher vernachlässigten aber sehr wichtigen Aspekt in der Einführung des Digitalisierungsprozesses an Schulen anstoßen.

Nachnutzung des GTV-Sportplatzes Jahnplatz

Im Bürgerantrag zur Nachnutzung des GTV-Sportplatzes Jahnplatz, der im Hauptausschuss am 04.05.2020 auf der Tagesordnung steht, wird beantragt, die Fläche des Jahnplatzes – nach Aufgabe der Nutzung als Sportplatz – zur Erweiterung der öffentlichen Grünanlagen am Mohns Park vorzusehen. Hierzu nimmt die UWG Fraktion wie folgt Stellung: Nach eingehender Prüfung ist festzustellen, dass die größeren Defizite nicht in unzureichenden Grünanlagen in der Stadt Gütersloh bestehen, sondern dass es zu wenig verfügbare innerstädtische Baugrundstücke gibt.

Als Fakt gilt es festzuhalten, dass es sich hier nur um eine überschaubare begrenzte Grünfläche handelt. Die UWG empfiehlt daher der Stadt Gütersloh, Gespräche mit dem Eigentümer unter der Zielsetzung zu führen, diese Fläche zu erwerben und zu einem attraktiven und bezahlbaren Wohnraumbestand zu entwickeln. Derzeit wächst die Stadt Gütersloh und Wohnraum ist knapp. Statt der weiteren Erschließung von Baugebieten im Außenbereich sind Flächen, die an die Innenstadt angrenzen, für die Wohnbebauung zu erschließen. Dadurch können die erheblichen Kosten für die Infrastruktur, die beim Bauen im Außenbereich anfallen, wie Investitionen in weiteren Kindertagesstätten, Grundschulen und die Ausweitung des ÖPNV zu großen Teilen entfallen.

Stellungnahme zum Antrag „Smart City“

Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,

wir haben dem digitalen Aufbruch zugestimmt, dazu stehen wir auch. Da wir in unserer Fraktion zum Beschlussvorschlag Smart City unterschiedlicher Auffassung sind, werden wir uns heute enthalten. Begründen möchte ich unsere Position wie folgt.

Nach der Verabschiedung des HH 2020 sind noch zwei größere Positionen zum Haushalt hinzugekommen, die nicht außer Acht zu lassen sind: Zum einen das Darlehn für das Klinikum in der Zeit von 2020 bis 2023, in Höhe von 26.575 Mio. € und die Kostensteigerung bei der 3. Gesamtschule in Höhe von ca. 22 Mio. €.  Bei dieser Gemengelage sind wir der Meinung, dass wir Prioritäten setzen müssen! Das kann nach der aktuellen Situation in der Stadtgesellschaft nur der Bereich Bildung, Wohnen, Klimawandel (Schulen/Kindertageseinrichtungen) sein.

Den unmittelbaren Nutzen des Projektes Smart City für die Stadtgesellschaft sehen wir nicht. Mittel- bis langfristig wollen wir das nicht ausschließen. Etwas auf den Weg zu bringen nur weil es zu 65% gefördert wird entspricht nicht unserem Verständnis von Politik.

Wir sind in unserer Fraktion mehrheitlich der Auffassung, dass wir in Gütersloh ganz pragmatisch andere Sorgen haben, deren Lösung die Stadtgesellschaft von uns erwartet. Ich darf an dieser Stelle an die Umsetzung eines Investitionsvolumen von über 100 Mio. € und das uns fehlende Personal erinnern. Für unsere Fraktion sind die in der Beschlusslage dargestellten Projekte wünschenswert, aber nicht notwendig. Somit keine Priorität! Für uns gilt vorrangig die gegenwärtigen Mängel in der IT-Ausstattung und IT-Kommunikation der Verwaltung zu beheben und den digitalen Bürgerdialog in der konkreten täglichen Praxis zu verbessern. Die Verwaltung arbeitet wohl in Teilen noch mit Windows 7 und nicht kompatiblen IT-Insellösungen. Die Unterstützung von Windows 7 und damit die Belieferung mit Sicherheitsupdates wurden am 14. Januar 2020 eingestellt.

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Zukünftige Nutzung des Areals Gutenbergstraße

Die Stadt Gütersloh hat ein 13.000 qm großes Areal mit 20 aufstehenden Einfamilienhäusern an der Gutenbergstraße erworben. Die ca. 160 qm großen Häuser wurden von Angehörigen der britischen Streitkräfte genutzt. Der Eigentümer wollte die Häuser einzeln veräußern. Außer neuem Anstrich und Fußbodenbelägen ist nichts wesentliches investiert worden. Technisch und energetisch sind die Objekte dem alten geschuldet in einem schlechten Zustand. Die Stadt Gütersloh wird die Häuser nun vermieten. Um Klarheit über den geplanten auch langfristigen Umgang mit diesem Quartier zu bekommen hat die UWG einige Fragen an die Stadtverwaltung formuliert. Die Fragen werden am 11.02.2020 im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Immobilienwesen beantwortet.

Sehr geehrter Herr Müller,

aus Reihen der Bürgerschaft sind Sorgen an die UWG herangetragen worden, dass hier ein neuer sozialer Brennpunkt entstehen könnte. Es wird befürchtetet, dass hier nur ausländische Großfamilien mit oder ohne Aufenthaltsstatus untergebracht werden sollen.

Hierzu hat die UWG Ratsfraktion Fragen, die bitte in der Sitzung beantwortet werden:

    1. Wann ist mit der ersten Vermietung/Belegung zu rechnen?
    2. Werden auch Gütersloher Bürger mit einem Wohnberechtigungsschein berücksichtigt?
    3. Wann ist mit der Belegung alle Hauser zu rechnen?
    4. Wie ist die Struktur der zukünftigen Bewohner wird angestrebt? Größe der Familien, Altersstruktur, ethnischer Hintergrund?
    5. Werden einige Häuser geteilt oder verbleibt es ausschließlich bei den großen Wohnungen?
    6. Gibt es in der Verwaltung eine langfristige Projektplanung für dieses Areal? Wie soll die Siedlung in 10 oder 15 Jahren aussehen, genutzt werden?