Fragen zur Überbauung der Strengerstraße

Der direkt am Sparkassen-Stammsitz höher gelegte Abschnitt der Strengerstraße ist gar kein Bürgersteig. In dieser Hinsicht unterlag Gütersloh offenbar einer jahrzehntelangen Illusion. Tatsächlich ist die Strengerstraße an dieser Stelle ein »gemeinsam genutzter Verkehrsraum«. Und in dem gibt es keine Bürgersteige. Diese überraschende Antwort erhielt die UWG-Ratsfraktion auf ihre Anfrage im Planungsausschuss, ob es bei der energetischen Sanierung der Sparkasse mit baurechten Dingen zugehe. Durch Sanierung und Dämmung werde die Sparkassen-Fassade um 80 Zentimeter in den gemeinsamen Verkehrsraum hineinwachsen. Wäre dort ein Bürgersteig, würde der deshalb von derzeit 3,10 Meter auf eine Breite von 2,30 Meter schrumpfen. Damit aber würde dieser Bürgersteig nicht mehr der gesetzlich geforderten Mindestbreite von 2,50 Meter für normale Passanten oder 2,70 Meter für Menschen mit Einschränkungen entsprechen. Er müsste verbreitert werden. Doch, wie der Ausschuss erfuhr, ist es ja kein Bürgersteig. Ebenso überraschend teilte die Stadt mit, dass für das Fassadenwachstum keine Ausnahmegenehmigung im Bebauungsplan benötigt werde und der Plan deshalb auch nicht geändert werden müsse. Solche Abweichungen sind dem Bebauungsplan zufolge aber nur für Treppenhäuser oder Balkone genehmigungsfähig, nicht aber für komplette Gebäudekörper. Die Stadt werde die Abweichung jedoch als Einzel-Ausnahme genehmigen. Die UWG-Ratsfraktion kündigt an, diese Auskünfte rechtlich prüfen zu lassen.

Quelle: Westfalen-Blatt vom 22.02.2018

Downloads:

Fragen der UWG in der Sitzung des Planungsausschusses (PDF-Datei)
Baugenehmigungsformular (PDF-Datei)

Städtebauliche Fehlentwicklungen in Gütersloh

Die jeden städtebaulichen Maßstab sprengenden voluminösen Mehrfamilienhäuser in alten Siedlungsgebieten haben zu einer Diskussion im Planungsausschuss geführt. Der UWG Ratsfraktion ist aufgefallen, dass möglicherweise trotz der gesetzlichen Regelungen im Baugesetzbuch die Gemeindevertreter nicht beteiligt wurden und so diese Fehlentwicklungen nicht verhindern konnten. Dazu hat die UWG Fragen gestellt, die nun geklärt und beantwortet werden sollen:

Antrag der UWG (PDF-Datei)
Bauvorhaben in Pavenstädt (PDF-Datei)

Gesundheitsschädigung durch Computer

Die Fraktion der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) Gütersloh stellt für die Sitzung des Bildungsausschusses am 13.02.2018 zu TOP 7 „Sachstandsbericht IT an Schulen“ folgenden Antrag: Die Eltern sind begleitend zum computergestützten Unterricht auf dessen gesundheitliche Risiken und Methoden zu deren Abmilderung hinzuweisen.

Begründung: Computergestütztes Lernen hat sich bewährt und wird sich zunehmend etablieren. Parallel dazu steigt die Internetabhängigkeit und Computerspielsucht. Kleinformatige Geräte führen während des Wachstums der Kinder zu Kurzsichtigkeit. Diese Risiken werden bislang nur in Fachpublikationen veröffentlicht, sind noch nicht allgemein bekannt und auch in den Medienkonzepten der Gütersloher Schulen nicht erfasst. Wir haben eine gesetzliche Schulpflicht deren Intensivierung durch Computerunterstützung nicht nebenwirkungsfrei bleibt. Es ist unerlässlich, den Eltern die persönlichen und besonders die gesundheitlichen Risiken für Ihre Kinder aufzuzeigen. So wie die analoge (Schultafeln) Schulausstattung sicher sein muss, gilt dies auch für die digitale Ausstattung. Wie weit die Verantwortung der Stadt Gütersloh reicht ist an dem Beispiel Wasserband auf dem Berliner Platz deutlich geworden.

Leserbrief von Robert Friedrichs (PDF-Datei)

Antrag zur Verkleinerung des Rates

Stellungnahme der UWG Ratsfraktion zu ihrem Antrag (Anlage) in der Sitzung des Rates am 26.01.2018, den Rat in der neuen Wahlperiode 2020 zu verkleinern:

Herr Bürgermeister ,
sehr geehrte Damen und Herren,

Zunächst hat sich unsere Fraktion sehr gewundert, dass so ein Antrag nicht von Ihnen gestellt worden ist. Sie waren es doch (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen), die zweimal eine Sperrklausel in das Kommunalwahlgesetz einführten und auch weiterhin nicht müde werden die Übergröße der kommunalen Institutionen zu beklagen. In wiederholten Statements sehen Sie die Grundfesten unserer Demokratie auf kommunaler Ebene bedroht!

In der Anhörung vor dem Verfassungsgerichthof des Landes NRW führten Sie aus, dass insbesondere mit einer zunehmenden Zersplitterung der Kommunalvertretungen die Arbeitsfähigkeit der Kommunalparlamente gefährdet sei. Logische Konsequenz kann dann doch nur sein, dass Sie endlich für eine effiziente Arbeit der kommunalen Gremien sorgen und unserem Antrag zustimmen. Auch die verfassungsrechtliche Legitimation der kommunalen Selbstverwaltung und Eigenverantwortlichkeit setzt uns in die Pflicht, die politischen Selbstverwaltungsaufgaben stets effizient und ökonomisch zum Wohle der Bürger wahrzunehmen. Wer trägt denn zu dieser „Zersplitterung der Kommunalparlament bei?“ Es sind Ihre ehemaligen Parteimitglieder! Sie gründen eigene politische Gruppierungen oder schließen sich diesen an.

An die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gerichtet: Sie führen pressewirksam die ökologisch basierte Ratsarbeit ein. Ergänzen Sie diese Ratsarbeit nun noch um eine ökonomische Komponente, dann wird ein Schuh daraus.

Antrag zur Verkleinerung des Rates (PDF-Datei)

UWG Ratsfraktion plädiert für Verkleinerung des Rates

Der Rat der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am 25.04.2008 mit einer entsprechenden Satzung beschlossen, die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter ab der im Jahr 2009 beginnenden Wahlperiode um 6 Vertreter/-innen (somit auf 44) zu reduzieren, wobei die Hälfte der zu wählenden Vertreter/innen in Wahlbezirken zu wählen ist. Obwohl reduziert wurde, besteht der Rat aufgrund des Wahlergebnisses und der damit verbundenen Überhangmandate in dieser Wahlperiode tatsächlich aus 52 Ratsmitgliedern (plus Bürgermeister). Durch die letzte Änderung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung besteht nunmehr gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG die Möglichkeit, die Zahl der Ratsvertreter Vertreter noch einmal zu reduzieren. Im Fall der Stadt Gütersloh auf 42 oder 40 Sitze.

Aufgrund der rechtlichen Fristen und der Forderung der UWG Ratsfraktion, den Rat der Stadt Gütersloh zu verkleinern, muss eine entsprechende Satzung in der Januar-Sitzung des Rates zur Abstimmung gestellt werden. Seit Beginn Ihrer kommunalpolitischen Aktivitäten setzt sich die Unabhängige Wählergemeinschaft Gütersloh e. V. (UWG) ebenso unermüdlich wie erfolglos für eine Verkleinerung der kommunalen Gremien ein. Durch eine geringere Zahl von Rats-/ Ausschussmitgliedern würde die Arbeit des Rates und seiner Ausschüsse gestrafft, zielgerichteter und effizienter, unterstreicht Peter Kalley für die UWG Ratsfraktion seine Sicht der Dinge. Die so eingesparten Steuergelder kämen den Bürgern an anderer Stelle zu Gute.

Die großen Parteien, einschließlich der Grünen werden nicht müde, die Übergröße der kommunalen Institutionen zu beklagen und sehen in zahllosen Statements die Grundfesten unserer Demokratie auf kommunaler Ebene bedroht. Der Verfassungsgerichtshof in Münster sah dies anders und hob am 6.7.1999 die 5% und am 21.11.2017 die 2,5% Sperrklausel auf. Die Kläger, SPD, CDU und Grüne konnten nicht belegen, dass die demokratische Ordnung kommunaler Gremien in irgendeiner deutschen Gemeinde durch kleinere Fraktionen zerstört worden wäre. CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben bereits angekündigt, dass sie erneut eine Sperrklausel schaffen wollen und arbeiten leider nur an einer formal besseren Begründung. Wer zermürbt hier also die demokratischen Grundfesten, ganz sicher nicht die Unabhängigen Wählervereinigungen und auch nicht die kleinen bürgernahen Parteien. Die grundgesetzlich vorgegebene Gewaltenteilung in Deutschland wird aus parteitaktischen Motiven missachtet. Der Bürger hat einen Anspruch auf eine hochwertige Rats- und Ausschussarbeit. Die Verfassung ermöglicht durch gezielte Differenzierung der Ausschussgrößen arbeitsfähige und doch repräsentative Gremien zu schaffen. Hier hat die Politik die Pflicht zu handeln.

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Anfrage der UWG zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages

Anfrage der UWG Ratsfraktion zum Sachstand der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages

Frage 1: Was hat die Verwaltung bisher unternommen, um eine zügige, konsequente und rechtssichere Umsetzung des neuen Glückspielrechts zu gewährleisten? Ist der Fachbereich Ordnung personell ausreichend für diese Aufgabe ausgestattet?

In Gütersloh bestehen 17 Spielhallenkonzessionen an 10 Standorten. Die Betreiber wurden aufgefordert, die entsprechenden Anträge auf Erteilung der Erlaubnis nach dem Glückspielstaatsvertrag zu stellen und evtl. geltend gemachte Härtefallregelungen zu begründen. Die Bearbeitung erfolgt durch den für Spielhallenrecht zuständigen Mitarbeiter der Gewerbestelle.

Fragen 2 und 3: Wie viele Spielhallen in Gütersloh sind von der Verschärfung des Glücksspielrechts betroffen? Welche Kriterien hat die Verwaltung entwickelt, um in den Fällen, in denen mehrere bestehende Spielhallen aufgrund der neuen Mindestabstandsregelungen nicht an einem Standort verbleiben können, zu entscheiden? Sind potentiell betroffene Spielhallenbetreiber bereits Informiert oder angehört worden? Wurden Härtefallregelungen gestellt.

Von den 10 Spielhallenstandorten sind 7 Standorte in Bezug auf das Verbot von Mehrfachkonzessionen betroffen; 6 Standorte stehen in Kollision hinsichtlich der Abstandsregelungen. Alle betroffenen Spielhallenbetreiber haben sowohl hinsichtlich der Mehrfachkonzessionen als auch der Abstandsregelungen Härtefallanträge gestellt. Diese sind vorwiegend mit dem Abschluss langfristiger Mietverträge, Vornahme von erheblichen Investitionen sowie Arbeitsplatzschutz begründet worden. Zielrichtung ist es, die Anzahl der Geldspielgeräte deutlich zu reduzieren (ca. 40 %) und je Standort nur noch einen Spielhallenbetrieb zu erlauben. Objektive Kriterien hinsichtlich einer Auswahl von Betrieben bezüglich der Abstandsregelung sind nach Prüfung der Einzelfälle nicht zu erkennen, Ein Losverfahren – wie in anderen Bundesländern teilweise zulässig – kommt in NRW nicht in Betracht. Es ist vorgesehen, von der Abstandregelung im Wege des Härtefalls Gebrauch zu machen. Die Anhörungen der Betroffenen laufen derzeit.

Frage 4: Wie viele Wettbüros werden nach Erkenntnissen der Stadtverwaltung aktuell in Gütersloh betrieben? Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung, um illegale Wettbüros zu identifizieren und zu schließen?

Nach derzeitigem Kenntnisstand werden 6 Wettbüros in Gütersloh betrieben. In der Vergangenheit sind 3 Einrichtungen (sog. Wettterminals, die in Gaststätten betrieben wurden) untersagt worden. Die Terminals wurden entfernt Konzessionierungsverfahren der Lände für Wettanbieter läuft derzeit noch; eine abschließende Entscheidung ist nicht bekannt. Hieraus erfolgt ein Vollzugshemmnis hinsichtlich der örtl. Wettbüros (OVG-Entscheidung).

Frage 5: Wurden nach Verschärfung des Glückspielrechts neue Spielhallen errichtet?

Keine neuen Standorte. Eine Betriebsübernahme im Jahre 2015 – Ansonsten sind alle Konzessionen vor Juli 2012 erteilt worden.

Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Immobilienwesen

Frage der UWG Ratsfraktion in öffentlicher Sitzung: In der Presse wurde am 29.09.2017 über das Baustellenfest auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs berichtet. Sowohl in der Berichterstattung als auch in einem Kommentar wurde auf die Planungen des Investors für das Postareal hingewiesen. Gibt es hier bezüglich der geplanten Bebauung des Areals die über die Nutzung als Busbahnhof hinausgehen neue Erkenntnisse und wenn ja welche?

Ergänzung vom 13.10.2017: Herr Bürgermeister Schulz hat sich über die Aussage gewundert. Seitens der Verwaltung gibt es keine neuen Erkenntnisse.

Antrag zum Sachstand „Umsetzung des Glücksspielvertrages“

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Ordnung, am 20.11.2017, bittet die UWG Fraktion die Verwaltung den Ausschuss über den Sachstand zur Umsetzung des Glückspielvertrages zu informieren. Dabei wird die Verwaltung gebeten, insbesondere auf die folgenden Fragen einzugehen:

1. Was hat die Verwaltung bisher unternommen, um eine zügige, konsequente und rechtssichere Umsetzung des neuen Glücksspielrechts zu gewährleisten? Ist der Fachbereich Ordnung personell ausreichend für diese Aufgabe ausgestattet?

2. Wie viele Spielhallen sind in Gütersloh von den Verschärfungen des Glückspielrechts betroffen? Welche Kriterien hat die Verwaltung entwickelt, um in den Fällen, in denen mehrere bestehende Spielhallen aufgrund der neuen Mindestabstandsregelungen nicht an einem Standort verbleiben können, zu entscheiden? Sind die potentiell betroffenen Spielhallenbetreiber bereits informiert oder angehört worden?

3. Wurden Härtefallanträge gestellt?

4. Wie viele Wettbüros werden nach Erkenntnissen der Stadtverwaltung aktuell in Gütersloh betrieben? Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung, um illegale Wettbüros zu identifizieren und zu schließen?

5. Wurden nach den Verschärfungen des Glückspielrechts neue Spielhallen errichtet?

Den vollständigen Antrag inklusive Begründung finden Sie hier (PDF-Datei).

Gesamtabschluss 2015 – Finanzausschuss am 17. Oktober

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 17. Oktober 2017 bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung der folgenden Frage: Wann soll der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 mit den Gesamtabschlüssen der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 dem Rat vorgelegt werden und ab wann will man in den gesetzlich vorgeschriebenen Rhythmus kommen?

Die vollständige Anfrage der UWG lesen Sie hier (PDF-Datei).

Redebeitrag zum Bebauungsplan Nr. 24 B2 „Quartier Kaiserstraße“

Redebeitrag der UWG Ratsfraktion zur Sitzung des Rates vom 08.09.2017 Top 7 – Bebauungsplan Nr. 24 B2 „Quartier Kaiserstraße“:

Warum Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, führen wir lange Debatten, halten lange Sitzungen ab, beschäftigen und bezahlen externe Berater und treffen am Ende oft richtige Entscheidungen für unsere Stadt, an denen wir uns dann in der Umsetzung nicht mehr halten? Mit dem Quartier Kaiserstraße beschäftigen wir uns nunmehr 10 Jahre und geben am Ende doch dem Investorendruck nach Gewinnmaximierung trotz anderslautender Beschlüsse und Grundsatzentscheidungen nach.

Ein aufwendiger Architektenwettbewerb mit der Vorgabe, dass die Gebäudehöhen der Umgebung den Maßstab mit einer vertretbaren Gebäudehöhe von 15,00m bilden. Dies entspricht ungefähr den Höhen der Volksbank mit 15,00m und der Sparkassenerweiterung mit 16,00m. „Die Bebauung wird auf maximal vier Geschosse beschränkt und vermittelt einen für Gütersloh angemessenen Charakter“, so das Preisgericht zu dem Entwurf, der nun voluminöser umgesetzt werden wird. Mit ausschließlich vier Geschossen in der Darstellung wurde der Wettbewerb gewonnen. An der Ecke Friedrich-Ebert-Straße – Eickhoffstraße wird das Gebäude nun mit fünf Geschossen 19,20m hoch, fast ein Drittel höher als im Wettbewerb vorgegeben. Abgesehen vom Bestand an der Kaiserstraße wird durchgehend mit einer Gebäudehöhe von 17,00 m bis 18,00 m geplant. Weitere Abweichungen, wie überbaute Fläche und fehlende Durchlässigkeit hat unser Vertreter im Planungsausschuss Herr Bohlmann bereits im Planungsausschuss nachgewiesen. Warum meine Damen und Herren setzen Sie hier und heute die beschlossenen städtebaulichen Ziele nicht um?

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