Investitionsbudgets nach Prioritäten

UWG Ratsfraktion hat in der Sitzung des Finanzausschusses am 17.01.2017 vorgeschlagen ein strategisch- und entscheidungsorientiertes Investitionsbudgets nach Prioritäten aufzustellen. Für die UWG Ratsfraktion ist es wichtig die Frage nach der Notwendigkeit/Dringlichkeit und der Sinnfälligkeit/ dem Nutzen der Investitionsvorhaben zu stellen. Grundsätzlich sollte ein Investitionsrahmen festgelegt werden, innerhalb dessen eine Investitionsplanung nach Prioritäten in einem Ranking aufzustellen ist. Die Investitionsplanung sollte nach Erhaltungs-/Ersatzinvestitionen, Erweiterungsinvestitionen und Neue Vorhaben (Großprojekte) unterteilt und da wiederum in der Rangfolge nach Prioritäten geordnet sein. Dies würde auf die Fachbereiche runter gebrochen, die Bewertung der Investitionsalternativen im Entscheidungsprozess für die Politik einfacher machen.

Sanierung und Neugestaltung Büskerplatz

Vor vier Jahren hat eine Mehrheit aus CDU, Grünen und FDP die Sanierung und Neugestaltung des Büskerplatzes abgelehnt. Durch eine Landesförderung und sinkende Unterhaltungskosten wäre die überfällige Sanierung sogar für Gütersloh praktisch kostenneutral gewesen. Jetzt wird erneut versucht für die notwendige Sanierung und Neugestaltung eine politische Mehrheit zu finden. Die UWG wird wieder zustimmen, hat allerdings einige Fragen zu dem Projekt:

  • Die aufgestellte Werbevitrine wiederspricht diesem Gestaltungsgrundsatz und ist in der Planung richtigerweise nicht dargestellt. Wird die Vitrine umgesetzt?
  • Die Kosten der Umgestaltung waren 2012 mit 230.000,00€ angesetzt. Heute, vier Jahre später sollen dies Kosten um realistische 8,7% auf 250.000,00€ gestiegen sein. Diese
    Kostensteigerung um 20.000,00€ wird zu 70% vom Land NRW (Steuergelder) gefördert, die restlichen 30%, also 6.000,00€ trägt die Stadt Gütersloh. Ist es richtig, dass das Sparsignal der CDU, Grünen und FDP den Gütersloher Bürger 6.000,00€ zusätzlich kostet?
  • Im Jahre 2012 sollten die Unterhaltungskosten für diesen Platz nach der Umgestaltung um 2.000,00€ je Jahr sinken. Ist es richtig, das das Sparsignal der CDU, Grünen und FDP den Gütersloher Bürger durch die nicht gesunkenen Unterhaltungskosten 8.000,00€ zusätzlich kostete?
  • Laut der aktuellen Vorlage betragen die Einsparungen an Unterhaltungskosten nur noch 1.500,00€. Woran liegt das?

Den vollständigen Antrag der UWG für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Ordnung am 09.01.2017 finden Sie hier (PDF-Datei).

Wilde Plakatierungen in Gütersloh

Seit Januar 2015 existiert in Gütersloh ein neues Werbekonzept. Die wilde Plakatierung mit durchfeuchteten Papptafeln von denen die Plakate schon halb herunter fielen sollte beendet werden. Obwohl diese wilde Plakatierung durch Satzungen untersagt ist und auch geahndet werden kann, finden sich immer noch illegale Werbetafeln und verschandeln das Stadtbild. Hierzu stellt die UWG Fragen um am Ende des Wege Abhilfe und ein schönes Stadtbild zu schaffen:

  • Reichen die Regelungen der Satzungen aus oder muss hier seitens der Politik nachgearbeitet werden?
  • Wird der FB Ordnung aus eigener Initiative heraus bei wilder Plakatierung tätig oder geschieht die nur auf Grund von Hinweisen? Sind die Mitarbeiter des Fachbereiches für diese Problematik sensibilisiert?
  • Werden den Ausübern der unerlaubten Sondernutzung Gebühren und Aufwendungen für die Entfernung der Plakate kostendeckend in Rechnung gestellt und auch beglichen?
  • Werden diese Ordnungswidrigkeiten auch geahndet?
  • In der Pressemitteilung wurden jährliche Einnahmen aus der erlaubten Werbung in Höhe von 75.000,00€ pro Jahr prognostiziert. Wie hoch sind die tatsächlichen Einnahmen?

Den vollständigen Antrag der UWG für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Ordnung am 09.01.2017 finden Sie hier (PDF-Datei).

,

Bürger bleiben auf den Laubsäcken sitzen

Zur Sitzung des nächsten Umweltausschusses der Stadt Gütersloh stellt die UWG Ratsfraktion folgenden Antrag: Die UWG Ratsfraktion beantragt, die Sammeltermine für das Einsammeln der Laubsäcke dem Laubanfall zeitlich anzupassen.

Begründung: Die Entfernung des herbstlichen Laubes ist in vielen öffentlichen Straßen Aufgabe des Bürgers. Die Stadt ist zwar bereit, dieses Laub der städtischen Bäume abzutransportieren, koordiniert aber die Termine zum Einsammeln der Laubsäcke nicht zeitlich mit Laubanfall der städtischen Bäume, so dass regelmäßig nach Beendigung der städtischen Einsammelaktion große Laubmengen privat entsorgt werden müssen. Bei den großen Mengen ist dies weder über die Restmülltonne noch über die Komposttonne möglich. Somit bleibt nur die Fahrt zum Kompostwerk. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen dafür, zusammengerechnet, sicherlich mehrere 1000 km zurücklegen. Dieses Verfahren ist mit den städtischen Klimazielen nicht zu vereinbaren, zumal älteren Mitbürgern oft kein eigenes Fahrzeug zur Verfügung steht.

,

Rechtliche Schritte gegen die 2,5% Sperrklausel

Die eingeleitete juristische Prüfung hat ergeben, dass kommunale Wählergemeinschaften oder Wählervereinigungen – wie die UWG Gütersloh – nicht berechtigt sind an einem Organstreitverfahren teilzunehmen. Ausschlaggebend ist hierfür, basierend auf einem Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein- Westfalen vom 05.08.1999, Az.: 19/99, dass gemäß § 43 Verfassungsgerichtshofgesetz (VerfGHG) Antragsteller im Organstreit nur die obersten Landesorgane und die in der Verfassung oder in einer Geschäftsordnung mit eigenen Rechten ausgestatteten Teile dieser Organe sein können.

Landesorgane gleichgestellt sind dabei nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein- Westfalen die politischen Parteien. Diese Gleichstellung hat ihre Grundlage in Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz. Sonstige politische Vereinigungen, wie kommunale Wählergemeinschaften oder Wählervereinigungen, die sich in ihrer Tätigkeit auf kommunale Ebene beschränken, sind nach der oben zitierten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein- Westfalen keine politische Parteien im Sinne von Artikel 21 Grundgesetz

, ,

Planungsausschuss beschließt Baumfällung

Der UWG-Antrag das Gebäude der Feuerwehr geringfügig zu verschieben fand im Planungsausschuss am 31.10.2016 keine Mehrheit. CDU und SPD stimmen für die Fällung von 44 Bäumen am Marktplatz. Begründet wurde dies mit:

Verzögerungen im Bauablauf: Falsch der Bebauungsplan wäre ohne zeitliche Verzögerung mit einer etwas veränderten Darstellung offen gelegt worden.

Mehrkosten durch die Verschiebung, da der Parkplatz bereits fertiggestellt ist: Falsch, die Änderung am Parkplatz verursacht zwar Kosten, diese werden aber durch die Einsparungen bei den nicht erforderlichen Fällungen und Neupflanzungen ausgeglichen.

Die Frage, warum trotz eindeutiger gegenteiliger Beschlüsse in der Vergangenheit die Bäume gefällt werden, bleibt unbeantwortet. Das Foto zeigt das Amtsgericht hinter der herbstlich eingefärbten Baumkulisse. Die Wirkung des Gebäudes, es steht unter Denkmalschutz, geht nicht verloren, ganz im Gegenteil.

baeume-amtsgericht

Die UWG-Antragsbegründung finden Sie hier (PDF-Datei).

,

Fragen zum Bebauungsplan „Langer Weg / Gleis 13“

Nach dem Kenntnisstand der UWG Ratsfraktion wird das Haus Nr. 3 zukünftig ganz oder teilweise von der Agentur für Arbeit genutzt. Die Nutzfläche des Gebäudes beträgt soweit bekannt rund 3.000 m². Nach den Richtzahlen für den Stellplatzbedarf Nr. 51.1.11 VV BauO NRW ergibt sich ein Stellplatzbedarf für Verwaltungsräume mit erheblichen Besucherverkehr von 1 Stellplatz je 20-30 m² Nutzfläche. Gemittelt werden folglich 125 Stellplätze benötigt, bei einem angenommenen Platzbedarf von 20 m²/Stellplatz eine ca. 2.500 m² große Fläche. Die Voraussetzungen für eine Reduzierung dieser Anzahl bei überdurchschnittlich gut erreichbaren öffentlichen Verkehrsmitteln (Entfernung max. 400 m und Taktung mindesten 20 Minuten) liegen hier nicht vor.

Die Fragen der UWG dazu finden Sie hier (PDF-Datei).

,

Bäume an der Friedrich-Ebert-Straße erhalten

Die UWG beantragt die Bäume an der Friedrich-Ebert-Straße im Bebauungsplan 277, „Feuer- und Rettungswache Marktplatz“ zu erhalten. Den vollständigen Antrag können Sie hier lesen (PDF-Datei).

, ,

Pensionsverpflichtungen und Generationengerechtigkeit

Nachdem die Stadtverwaltung Gütersloh in einer Mitteilungsvorlage (Drucksache 107/2016) im Finanzausschuss am 13.09.2016 über die „Pensionsverpflichtungen für Beamte“ informierte, wurde in der UWG Ratsfraktion intensiv über die Pensionsverpflichtungen für Beamte und in diesem Zusammenhang die durch das neue kommunale Finanzmanagement geforderte Generationengerechtigkeit diskutiert.

Als Ergebnis dieser Diskussion bittet die UWG Ratsfraktion das Thema „Konzept zum Aufbau eines Kapitalstocks zur Finanzierung der Beamtenversorgung der Stadt Gütersloh“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 29.11.2016 zu setzen – siehe Anlage (PDF-Datei).

, ,

Entscheidung über die Sparkassen-Fusion vertagen!

In der Sitzung des Finanzausschusses am 29.09.2016 kritisierte Werner Lindermeier, finanzpolitischer Sprecher, dass die Unterlagen zur beabsichtigten Fusion der Sparkasse Gütersloh mit der Sparkasse Rietberg zu spät zugestellt worden seien. Eine qualifizierte Vorbereitung auf die Sitzung sei daher nicht möglich gewesen.

Desweiteren führte er aus, dass in der letzten UWG Fraktionssitzung auf einige Fragen keine plausible Antwort gefunden werden konnte. Aus diesem Grunde sei dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen ein Antrag auf Vertagung mit einem Fragenkatalog zugestellt worden.(Antrag siehe Anlage).

Anmerkung: Die Wirtschaftswoche hat in ihrer Veröffentlichung am 11.05.2016 „Ein klarer Fall von Selbstbedienung“ belegt, dass Sparkassenfusionen die Vorstandsvergütungen steigen lassen. Denn bei der Prüfung der Gehaltsregeln kam auch ans Licht, dass Fusionen zwischen Sparkassen keine Vergütungen einsparen, sondern diese sogar um bis zu zehn Prozent steigen lassen können. Denn laut Regelwerk werden die Daten der fusionierenden Häuser einfach addiert. Die Vergütungen richten sich nach Bilanzsumme, Kreditvolumen und Summe der Kundenwertpapiere.

Das Problem ist, dass die Bemessungsgrundlage der Gehälter nicht veröffentlicht werden. Den Antrag der UWG finden Sie hier (PDF-Datei).