Nachrichten rund um die UWG

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Mitmachen beim Bürgerhaushalt!

Internet-Plattform ab 26. November für Vorschläge und Bewertungen offen: „Mitreden – Mitgestalten“: Unter diesem Motto lädt die Stadt Gütersloh ihre Einwohner und Einwohnerinnen zur Beteiligung am „Bürgerhaushalt 2011“ ein. Auf einer eigens eingerichteten Internet-Plattform haben die Gütersloher und Gütersloherinnen ab Ende November gut drei Wochen lang die Möglichkeit Bewertungen, Kommentare und eigene Vorschläge zum Gütersloher Haushalt einzubringen. Sie können auf diese Weise bei der endgültigen Gestaltung des Haushalts mitbestimmen, indem sie ihre Prioritäten bei den Ausgaben setzen, aber auch sagen, wo sie Eigenleistungen erbringen oder mehr Effektivität sehen würden: Welche Investitionen sind ihnen wichtig? Welche Einsparmaßnahmen sind aus ihrer Sicht möglich – mit den Antworten entsteht ein Meinungsbild, das in die weiteren politischen Haushaltsberatungen eingeht, die im Januar in Rat und Ausschüssen beginnen.

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Betreuung Leistungsempfänger nach SGB II

Nachdem bereits die Mitglieder der UWG Ratsfraktion gegen das vom Kreis Gütersloh favorisierte Optionsmodell zur Betreuung von Leistungsempfängern nach dem SGB II stimmten, lehnte auch Fraktionsvorsitzender Peter Kalley in einer persönlichen Rede vor dem Kreistag die alleinige Übernahme dieser Aufgabe durch den Kreis Gütersloh ab:

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Antrag der UWG zum Gewerbeflächenkonzept

Die UWG Ratsfraktion beantragt, dass das Gewerbeflächenkonzept der Stadt Gütersloh vom 02.09.2010 zur zukünftigen strategischen Gewerbeflächen- entwicklung zur Sicherung des Standortes Gütersloh als der wirtschaftliche Motor in OWL umzusetzen ist.

Den vollständigen Antrag können Sie hier lesen.

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Mitmachen lohnt sich!

Machen Sie mit bei der UWG Gütersloh! Bei den Unabhängigen Wählern muss man nicht Mitglied werden, um mitreden zu dürfen. Kommen Sie einfach zu unseren Fraktionssitzungen, zu unseren Stammtischen oder sprechen Sie uns an!

Sie müssen keine Beitrittserklärung unterschreiben und auch keine Beiträge zahlen. Bei uns haben Sie auch ohne Parteibuch eine Stimme!

Unsere Fraktionssitzungen finden in lockerer Folge entweder in der Julius-Leber-Straße 1, oder im Rathaus, Berliner Straße 70, statt (siehe Termine). Dabei werden unter anderem die nächsten Themen der Fachausschüsse und des Rates der Stadt Gütersloh diskutiert – soweit diese öffentlich sind, können Sie gerne mitdiskutieren.

Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion mit Ihnen!

Sie können auch jederzeit die UWG-Aktiven in ihren Ortsteilen ansprechen (siehe Ansprechpartner), die sagen Ihnen gerne, wann und wo wir uns treffen und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

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Gütersloh TV: Norbert Bohlmann zum Thema Porta

Der planungspolitische Sprecher der UWG, Norbert Bohlmann, im Gespräch mit Peter Bunnemann von GT-Info. Vor Ort werden Fragen zum geplanten Bauvorhaben auf dem ehemaligen Wirusgelände beantwortet.

Das Video von Gütersloh TV finden Sie hier.

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Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Sehr geehrter Herr Kollmeyer,

die Ratsfraktionen der UWG und SPD bitten Sie über den Antrag auf “Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Änderung des bestehenden Bebauungsplanes auf dem Areal zwischen Strenger-, Eickhoff-, Friedrich-Ebert- und Kaiserstraße“ beraten zu lassen und zur Abstimmung zu stellen.

Der Planungsausschuss möge beschließen:

Für das bezeichnete Areal wird durch ein vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt, sobald ein Investor den entsprechenden Antrag stellt. Die nachfolgenden aufgeführten Randbedingungen sind einzuhalten. Der gültige Bebbauungsplan wird dadurch geändert.

    1. Für das Areal wird Planungsrecht geschaffen.
    2. Die entstehenden Kosten sind von den Eigentümern/Investoren zu tragen.
    3. Entsprechend der Nachbarbebauung ist für die Blockrandbebauung mindestens Viergeschossigkeit festzulegen.
    4. Die Haupterschließung erfolgt an der Ecke Strenger-/Eickhoffstraße.
    5. Einzelhandel ist nur im Unter- und in den ersten beiden Geschossen zulässig. Die Nutzfläche in diesen Geschossen beträgt maximal 15.000 qm. Die Mall und die Räume mit fest installierter notwendiger Technik sind nicht anzurechnen.
    6. Für die Mall wird ein öffentliches Wegerecht eingetragen.
    7. Die Stellplätze sind zu bewirtschaften.
    8. Die Beschlüsse unter Punkt 4 bis 7 gelten nur für die Errichtung eines Einkaufzentrums mit einer Verkaufsfläche größer als 7.000 qm.
    9. Innerstädtisches Wohnen ist auf dem Areal zu ermöglichen.

Begründung:

Seit Monaten wird über die Bebauung diskutiert und gestritten. Studien sind erstellt und umfangreiche öffentliche Veranstaltungen durchgeführt. Die Bürger und die Interessenten für und auch gegen eine Bebauung erwarten zu Recht eine Entscheidung der Politik. Neue Erkenntnisse sind nicht zu erwarten. Die Zeit ist reif für einen Beschluss. Dieser Beschluss schafft Planungssicherheit für potentielle Investoren. Baurecht besteht zur Zeit durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Das Areal ist bereits als MK-Gebiet ausgewiesen. Es ist laut dem neuem Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Hauptgeschäftszentrum definiert. Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten ist zulässig.

Dieser Beschluss ist keine Baubeschluss für ein Einkaufszentrum. Er legt die städtebaulichen Rahmenbedingungen und die Obergrenzen der Nutzung fest. Die Art der Umsetzung obliegt den Investoren und nicht der Politik. Wir bitten um Zustimmung.

Mit freundlichem Gruß

Norbert Bohlmann
Dr. Thomas Krümpelmann

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Kommunalfinanzen in NRW: Das Geld und der Wolf

Bielefeld (ots) – Es gibt Momente, da offenbart sich mit ganzer Macht, wie weit sich manche Politiker schon von der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernt haben. Ganz linientreu und gemäß den Vorgaben der schwarz-gelben Achse Berlin-Düsseldorf meint der NRW-Innenminister Ingo Wolf die Kommunen belehren zu müssen, wenn das Geld nicht reiche, müssten sie sich eben von ihrer „zu großen Infrastruktur“ verabschieden. Das Land sei keine Gelddruckmaschine. Das muss in den Ohren jedes Kommunalpolitikers wie blanker Hohn klingen. Zwar mag es noch immer vergleichsweise gut situierte Städte und Gemeinden geben, die zum Beispiel bei der Gewerbesteuer von speziellen örtlichen Gegebenheiten profitieren. Aber die Masse ist das gewiss nicht. Da wird schon seit Jahren der Rotstift geschwungen, und wenn nicht vielfach die Bürgerschaft in die Bresche springen würde, sähe es um die Erfüllung mancher eigentlich kommunalen Aufgabe zappenduster aus – siehe Schwimmbäder oder Büchereien. Das Mindeste, was Kommunen tun können, ist, dies mit sogenannten freiwilligen Leistungen zu unterstützen. Aber die hätte der hungrige Wolf aus Düsseldorf wohl am liebsten auch noch verspeist. Das Land mag kein Geld drucken können, aber die Kommunen sind auch nicht die Düsseldorfer Spardose, die man nach Belieben plündern darf.

Michael Kaiser, aus der Neuen Westfälischen vom 4. Dezember 2009

Pressekontakt:
Neue Westfälische – News Desk
Telefon: 0521 555271
nachrichten@neue-westfaelische.de

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Ausweisung von Neubaugebieten

Die UWG Ratsfraktion beantragt, bei der Ausweisung von Neubaugebieten zukünftig auch unsere Partnerstädte bei der Wahl der Straßennamen zu berücksichtigen, mit dem Ziel, dass es in Gütersloh bald eine „Chateauroux-Straße“ oder einen „Broxtowe-Weg“ in Gütersloh gibt.

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Avenwedde-Mitte ohne Nahversorgungszentrum?

Im Zuge der Insolvenz der Firma Fahrzeugbau Kramer hat der Rat vor gut 10 Jahren eine Einzelhandelsnutzung auf diesem Grundstück am Ortsrand von Avenwedde zugelassen, städtebaulicher Schwachsinn. Wegen der Randlage gab es große Startschwierigkeiten für die Mieter, lediglich der EDEKA und ein China-Restaurant haben sich gehalten. Mittlerweile wird er EDEKA-Markt Panhenrich besser frequentiert. Auf der Avenwedder Seite der Osnabrücker Landstraße gibt es einen ALDI, ebenfalls Ortrandlage, der mittlerweile wegen zu geringer Größe in die Jahre gekommen ist. Die Ansiedlung eines zentraler gelegenen Supermarktes im Bereich der ehemaligen Gaststätte Bettenworth wurde von der CDU nicht gewünscht und verhindert. Dieses Areal wird zwischenzeitlich anders bebaut. Die Fläche zwischen dem ALDI und dem EDEKA ( Luftlinie ca. 200 m Entfernung ) gehört der Familie Westerfellhaus. Die CDU Avenwedde möchte hier, es handelt sich um Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe, den Flächennutzungsplan ändern und Einzelhandelsnutzung zulassen. Das Ergebnis wären ca. 6.000 bis 7.000 qm verbrauchte Freifläche und ein brachliegendes Einzelhandelsgeschäft in unmittelbarer Nachbarschaft. Höflich ausgedrückt nennt man es Avenwedder Landrecht, auf hochdeutsch heißt es Avenwedder Klüngel.

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