Nachrichten rund um die UWG

Lebensmitteleinzelhandel in Spexard: UWG findet Alternativen

Die UWG Gütersloh hatte im September die Prüfung von alternativen Standorten für eine zusätzlichen Lebensmitteleinzelhandel in Spexard Ost nördlich der Straße Am Hüttenbrink beantragt. Der Standort „Spexarder Krug“ ist bekanntlich verkehrstechnisch nicht erschließbar. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis:“… Nachgeordnet können an solitären Standorten außerhalb der räumlich abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment zugelassen werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass das Vorhaben der Nahversorgung der Bevölkerung dient sowie keine schädlichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche verursacht.“

Am Hüttenbrink

Die „städtebauliche Randlage“ spielte in Pavenstädt keine Rolle, auch in Avenwedde Bahnhof wird das Problem elegant gelöst, Stichwort bipolares Nahversorgungszentrum. Die Interessen der Akteure mögen in Spexard anders sein, für die UWG zählt allerdings nur gute Nahversorgung der Bürger. Warum sollen die Spexarder anders behandelt werden als die Pavenstädter oder Avenwedder? Auffallend, dass die Verwaltung nur die Fläche für die Landwirtschaft untersucht hat, nicht aber die Flächen im Allgemeinen Siedlungsbereich. Zum Bedarf ist festzustellen, dass im zentralen Bereich Spexard Ost ein weiterer Anbieter zulässig ist. Die Grundversorgung ist gesichert, aber eine quantitative Steigerung ist entsprechend dem Einzelhandelskonzept möglich.

Das Konzept der UWG ermöglicht darüber hinaus die Nutzung des Areals Spexarder Krug weiterhin als Gaststätte, die hier fehlt. Bereits zu Beginn der Diskussion über die Nachfolgenutzung der Gaststätte hatte die UWG ein Areal nördlich der Bruder-Konrad-Straße vorgeschlagen. Die Bevölkerungsdichte ist zwar im Bereich der Bruder-Konrad-Straße deutlich geringer, aber die Fläche nördlich der Bruder Konrad Straße liegt näher am Kreuzungsbereich.

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Reform darf nicht kartellrechtlich blockiert werden

Vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundeskartellamtes, die Zusammenlegung zweier Kliniken in Gütersloh zu untersagen, warnen die beiden Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen in einem gemeinsamen Statement: Die Reform der Krankenhausplanung in NRW, die für den Erhalt einer hochqualifizierten stationären Patientenversorgung im Land dringend erforderlich ist, darf nicht durch kartellrechtliche Bedenken blockiert werden. Die Kammerpräsidenten Dr. Theodor Windhorst (Westfalen-Lippe) und Rudolf Henke (Nordrhein), wollen verhindern, dass das Kartellrecht sinnvolle Entwicklungen blockiert und so eine zukunftsfähige Entwicklung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen gehemmt wird. Im Rahmen einer Voranfrage hat das Bundeskartellamt die geplante Kooperation des Klinikums Gütersloh und des Sankt Elisabeth Hospitals Gütersloh kartellrechtlich verboten.

Die zwischen den Beteiligten vor Ort konsentierte Fusion sollte zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität beitragen sowie zu Ressourceneinsparungen führen und eine höhere Wirtschaftlichkeit erreichen. Die vorliegende Entscheidung des Bundeskartellamtes verhindere in diesem Falle eine gewünschte Konzentration medizinischer Kompetenz, sind sich Windhorst und Henke einig. „Das Gesundheitswesen ist kein Markt. Krankenhäuser dürfen keine rein gewinnorientierten Unternehmen sein. Patientenversorgung ist keine Industrie. Vielmehr geht es in einer zukunftsgerichteten Krankenhausplanung darum, etwaige Doppelvorhaltungen abzubauen und die Strukturqualität in der stationären Versorgung zu sichern“, sagt Windhorst. Die beiden Ärztekammern sind in den Reformprozess der Krankenhausplanung eng eingebunden und warnen davor, in diesem Bereich der Daseinsfürsorge rein marktwirtschaftlich orientiertes Kartellrecht anzuwenden. Vielmehr müssten bei solchen Entscheidungen auch unbedingt Aspekte der regionalen Krankenversorgung berücksichtigt werden. „Sinnvolle Schritte zur medizinischen Kompetenzbündelung und Konzentration von qualitativ hochwertigen Klinikangeboten dürfen nicht durch kartellrechtliche Formalia zu Lasten der Patientenversorgung konterkariert werden“, erklärt Henke. Um die Reform der Krankenhausplanung und die Entwicklung der stationären Versorgung voranzubringen, sprechen sich die NRW-Ärztekammern hingegen für Ausnahmegenehmigungen für versorgungspolitisch sinnvolle Fusionen oder Kooperationen zwischen Kliniken aus. Ein solches Instrument der Ministererlaubnis sei kartellrechtlich möglich und müsse unter jeweiliger Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort angewendet werden.

Quelle: Westfälisches Ärzteblatt 12/2019

Brandbrief an Verkehrsminister Wüst

Den Brandbrief und Hilferuf der Bürgerinitiative PRO Ortsumgehung Friedrichsdorf finden Sie hier (PDF-Datei). Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ortsumgehung-friedrichsdorf.de

Eröffnung des Kunst- und Informatikhauses

Grußwort von Bürgermeister Henning Schulz zur Eröffnung des Kunst- und Informatikhauses am Städtischen Gymnasium Gütersloh: „Wir alle haben uns auf diesen Tag gefreut, wir haben dieses Gebäude wachsen sehen und wir können stolz darauf sein, wie es sich nun von außen und innen präsentiert. Die offizielle Übergabe des Kunst- und Informatikgebäudes an die Schulgemeinde des Städtischen Gymnasiums ist ein guter Tag im Kalender der Stadt und der Gütersloher Schulen.

Und doch erlauben Sie mir, dass ich am Ende einer – schulpolitisch gesehen – turbulenten Woche, die ursprünglich vorbereitete Rede für einen Moment beiseite lasse und an dieser Stelle auch auf die dritte Gesamtschule eingehe. In dieser Woche wurden ja von einigen in den Veröffentlichungen bereits Parallelen zwischen beiden Projekten gezogen und auch der Neubau der Feuerwehr wurde gleich mit in einen Topf geworfen . Tatsächlich ist heute nicht der Anlass, um einen Vortrag darüber zu halten, wie unterschiedlich die Rahmenbedingungen bei der Erstellung von Baumaßnahmen sind, und , dass keines dieser Projekte mit dem anderen vergleichbar ist. Wenn Sie mit den Projektleitungen persönlich sprechen, werden sie Ihnen bestätigen, dass ein Bauen nach den Spielregeln und Gesetzen des öffentlichen Hochbaus die Arbeit vor Ort erheblich komplexer macht, als es von außen scheint.

Mit Blick auf die Kostenentwicklung der dritten Gesamtschule heißt das im Fazit aber auch: Wir müssen die nun vorliegenden Zahlen, aber auch die Kritik an der Kommunikation aus unserem Haus zum Anlass nehmen gemeinsam zu beleuchten, nach welchen Regeln und auf welchen Grundlagen Baubeschlüsse vorbereitet wurden und auf welcher Basis der Rat sie fassen kann und in Zukunft fassen soll. Wir werden das sehr zeitnah und sehr sorgfältig tun, und hierbei auch die Veränderung von Baumanagement- und Controllingstrukturen in Betracht ziehen. Vertrauen in die Fachlichkeit muss auch weiterhin der Grundkonsens zwischen Politik und Verwaltung sein..

Wir alle hier stellen nicht die hohe Qualität in Frage, die für unsere Schulbauten und deren Ausstattung die Basis ist. Dieses Haus, das wir heute offiziell seiner Bestimmung übergeben, ist ein Beispiel dafür. Wir wollen, dass Gebäude, Infrastruktur und Ausstattung unserer Schulen den Anforderungen an eine zukunftsweisende Pädagogik entsprechen. Insofern ist ein Großprojekt wie der Bau der dritten Gesamtschule – eine Baumaßnahme nicht nur im Bestand, sondern während des Schulbetriebs, mit dem zeitlichen Druck, jedes Schuljahr die benötigten neuen Räume für weitere 120 Schülerinnen und Schüler qualitäts- und termingerecht bereit zu stellen – eine “Operation am offenen Herzen“. Das alles ist umfänglich und detailliert im Ausschuss diese Woche dargelegt worden ebenso wie die besondere Situation, die sich aus der Parallelität von Entwurf, dem Druck, erfolgreich eine Schulgründung an den Start zu bringen, den baulichen Schnellstart durchführen zu müssen, um die neue Schule Bauteil für Bauteil zeitgerecht an den Start zu bringen. Das entbindet uns aber nicht von der Frage, inwieweit grobe Schätzungen auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie auch in Zukunft Entscheidungsgrundlage für Großprojekte sein können. Dieser und auch andere Fragen werden wir uns alle gemeinsam mit aller Offenheit stellen müssen.

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Kostenexplosion bei Errichtung der dritten Gesamtschule

„Hier ist nichts schiefgelaufen“ so die Stadtbaurätin in der Sitzung am 12.11.2019. zu der Kostenexplosion bei der Errichtung der dritten Gesamtschule. Am 12.11.2019 wurden die Gütersloher Bürger seitens der Verwaltung darüber informiert, dass die Kosten für die Errichtung der dritten Gesamtschule um ca. 70% steigen werden. Die UWG Gütersloh steht zu der dritten Gesamtschule. Das pädagogische Konzept und das erkennbare Engagement der Lehrer und auch Eltern lässt uns für die Zukunft Gutes erwarten – „Es lohnt sich“.

Zu den gestern genannten Baukostensteigerungen lasse sich noch keine validen Aussagen treffe, das der Politik bis heute keine konkreten Zahlen und Erklärungen nachvollziehbar und prüffähig vorliegen. Die genannten Gründe für diese Kostensteigerung waren, das ergibt sich aus dem Auslobungstext waren zu Beginn des Projektes bekannt: „Der künftige Schulbau soll einerseits als architektonisch ansprechendes Gebäude mit zeitgemäßem Ausbaustandard (in Analogie zu Passivhausstandard, Photovoltaik, Barrierefreiheit, WLAN…) gestaltet, andererseits aber auch den aktuellen, pädagogischen Herausforderungen (Inklusion, Gemeinsames Lernen, Differenzierung, Ganztagsschule, Schule als Bestandteil des Stadtquartiers, …) gerecht werden. Die Unterstufe (Klasse 5, 6, 7) soll dabei als Jahrgangscluster, die Mittelstufe (Klasse 8, 9, 10) als geöffneter Jahrgangscluster und die Oberstufe in Form einer Lernlandschaft konzipiert werden.“ Auch die Herausforderung bestehende Gebäude zu integrieren waren ebenso bekannt wie die seit Jahren steigenden Baupreise und das Bauen im laufenden Schulbetrieb.

Die gestern auch vom Bildungsdezernenten eingeforderte realistische, klare und ehrliche Kommunikation hat nicht stattgefunden. Es ist nicht glaubhaft, dass erst nach Einbringung des Haushaltes vor einem Monat auffällt, dass sich die Baukosten um fast 70% erhöhen. Zu der eingeforderten Kommunikationsweise gehört auch die rechtzeitige Vorlage der nachvollziehbaren Zahlen vor der Sitzung. Bereits am 26.04.2018 teilte uns die Verwaltung mit: „Die Verwaltung werde bauabschnittsweise die Kosten weiter präzisieren. Sie schlage vor, einen Arbeitskreis aus Vertretern beider Ausschüsse und der Verwaltung zu bilden, in dem regelmäßig über die Baumaßnahme berichtet werde. Die Ausschussmitglieder sind damit einverstanden.“ Weder wurden die Kosten abschnittsweise präzisiert noch gibt es bis heute den zugesagten Arbeitskreis.

Auskömmliche Sozialhilfe – Fehlanzeige?

Der Hinweis vom städtischen Sozialdezernenten Herrn Matthes auf die gesellschaftliche Debatte, dass sich Armut in einer Stadt strukturell verfestigt und zur Legitimierung verfehlter Sozialpolitik führt, je mehr an freiwilligen Sozialstandards in unserer Gesellschaft über die gesetzliche Sozialhilfe bedürftiger Menschen oben draufgesattelt und angeboten werden, ist angebracht. Die kritische Bewertung ist im Kontext mit den weitreichenden Versorgungsansprüchen aus den Harz-IV-Gesetzen und dem Bildungs- und Teilhabepaket schlüssig abgeleitet. Wir reden über Sozialhilfe, eine gesetzlich verankerte Unterstützung, die nicht nur Armut verhindern, sondern den Empfängern eine Lebensführung ermöglichen soll, die der Würde des Menschen entspricht. Nicht die Erwartungshaltung muss befriedigt werden. Herr Matthes beschreibt ein möglicherweise falsch laufendes gesellschaftliches System der sozialen Hilfe und Unterstützung. Der Systemfehler wird nicht dadurch beseitigt, indem die Kommunen nun auch noch öffentliche Fördergelder in  rein privat organisierte Hilfen, wie die Suppenküche oder Tafel, steuern. Die Wirkung wäre kontraproduktiv und nicht systemimmanent. Gemeinnützige Hilfsorganisationen, wie die Suppenküche/Tafel mit ihrer identitätsstiftenden Hilfsbereitschaft müssen in sich selbst tragend organisiert und finanziert sein. Auch Kommunalpolitiker/-innen sollten in der Lage sein, bei derartigen Entscheidungsprozessen in Gesamt-Sachzusammenhängen denken zu können.

Das Paket der gesetzlichen Sozialleistungen (Geld-, Sach- und Dienstleistungen) muss eine gesellschaftliche und soziale Teilhabe von Menschen, die über geringe finanzielle Mittel verfügen, ermöglichen. Tut es das nicht – diese Frage gilt es zu klären- kann nicht die Kommune zusätzlich finanziell in die Pflicht genommen werden. Alle öffentlichen Haushalte vom Bund über die Länder bis hin zu den Kommunen sind in den Sozialausgaben ausgereizt. Die reinen Ausgaben für Sozialhilfe (SGB XII) in Deutschland liegen bei etwa 25 Milliarden Euro jedes Jahr mit steigender Tendenz, trotz Vollbeschäftigung. Das ruft beim Bürger berechtigtes Staunen hervor mit der Frage: „Wo bleibt das Geld?“, wenn täglich von Armut und Gedränge bei den örtlichen Tafeln berichtet wird. Dies ist der faktische Beleg dafür, wie verfehlt und ziellos die sozialromantische Umverteilungspolitik in Deutschland ist. Herr Brinkhaus (CDU) warnt vor einer Ausweitung des Sozialstaats: „Wir müssen uns entscheiden, was wir wollen, das Land zukunftsfest machen oder den Sozialstaat ausweiten“.

Es wäre schade, wenn der dazu durchaus mutige, aber längst überfällige Aufklärungsversuch von Herrn Matthes verpuffen würde. Die Gütersloher Politiker sind am Zuge, die Diskussion aufzugreifen und dem Bürger dazu ein Meinungsbild zu vermitteln.

Farbiges Gütersloh!

Die UWG-Gütersloh freut sich über die neue frische Dekoration in der mittleren Berliner Straße. Den Akteuren der Interessengemeinschaft gebührt dafür Dank und Anerkenntnis!

Planungsausschuss verhindert Errichtung von bezahlbarem Wohnraum

Fordern, aber nicht umsetzen – Chance auf nachhaltiges bezahlbares Wohnen nicht genutzt: Die schwarz-rote Mehrheit im Gütersloher Planungsausschuss verhinderte am 04.06.2019 die bessere Ausnutzung des neuen Baugebietes an der Ahornallee/Surenhofsweg. In den Arbeitskreisen und Strategiepapieren werden von allen Fraktionen bezahlbare Wohnungen gefordert. Bei der Ausweisung eines neuen Wohngebietes interessierten diese Forderungen die Mitglieder von CDU und SPD im Planungsausschuss nicht mehr.

In dem Baugebiet im Gütersloher Norden sollen auf 13,2 ha ca. 170 Wohneinheiten entstehen, davon nur ca. 80 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die restlichen Wohneinheiten in teuren Einfamilienwohnhäusern. In Pavenstädt entstehen aktuell im vor 2 Jahren beschlossenen Bebauungsplan auf dem Stempel auf nur 5,9 ha rund 150 Wohneinheiten, davon zwei Drittel in Mehrfamilienhäusern und nur ein Drittel in Einfamilienhäusern. Fortschritt in Gütersloh bedeutet manchmal Rückschritt. Es fehlen bezahlbare Wohnungen, nicht teure Einfamilienhäuser. Eine gesunde Mischung, die in Pavenstädt umgesetzt wird, ist das Ziel der UWG Gütersloh. Der Flächenverbrauch bei Einfamilienhäusern ist viermal so groß wie bei Mehrfamilienhäusern! Der Transmissionswärmeverlust (die Heizkosten) ist im Einfamilienwohnhaus dreimal so hoch wie in einem Mehrfamilienwohnhaus.

Steuerlöcher = Haushaltslöcher

Nach den aktuellen Zahlen werden Bund, Länder und Kommunen in den nächsten 4 Jahren zusammen 124 Milliarden Euro weniger vereinnahmen, verglichen mit der letzten Steuerschätzung im Herbst 2018.

So ist das, wenn man in den öffentlichen Haushalten die Konjunktur auf hohem Niveau mit exorbitanten Steuereinnahmen ungefiltert immer weiter fortschreibt, als sei diese Situation für immer und ewig in Stein gemeißelt. Die Basis die man dafür braucht heißt Wirtschaftswachstum, welches in der Politik aber keine Priorität hat, sondern der Annahme unterliegt, es komme von selbst. Ein folgenschwerer Irrtum, wie sich auch jetzt wieder erweist. Man hat sich auf reine Umverteilungsprozesse konzentriert und schwer abbaubare Kosten- und Sozialleistungsstrukturen geschaffen. Koste was es wolle, sind auf einer solchen fehl eingeschätzten Planungsbasis langfristig wirkende Haushaltsbelastungen aufgebaut worden. Der finanzielle Spielraum ist verbraucht und das, obwohl auch die Steuerquote, also die Steuerlast der Bürger und Unternehmen  in den letzten Jahren weiter gestiegen ist. Zynisch betrachtet könnte man froh sein, wenn die Realität einer rückläufigen Konjunktur diesem unsinnigen haushaltspolitischen Treiben nun einen Riegel vorschiebt.

Leider scheint es alternativ keinen Mechanismus politischer Vernunft für eine umsichtige Haushaltspolitik zu geben. Jetzt beginnen die Diskussionen über das Setzten von Prioritäten bei Investitionen und Ausgaben. Zu spät, das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen, wie auch eine Strukturanalyse zu den zukünftigen Haushalten der Stadt Gütersloh zeigt. Das gegenwärtige Momentum einer hohen Liquidität und Ausgleichsrücklage verklärt den Blick auf ein strukturell gravierendes nachhaltiges Haushaltsungleichgewicht der Stadt Gütersloh. Das Geld ist morgen ausgegeben und für 130 Millionen Euro Pensionsverpflichtungen der städtischen Beamte fehlt jede finanzielle Vorsorge. Ein Skandal! Am Ende aber ist als politische Erklärung für den Bürger die rückläufige Konjunkturentwicklung schuld. Tatsächlich aber ist es das Versagen der Politik auf allen Ebenen. Man hat es  in guten Zeiten nicht geschafft eine ökonomisch und finanzpolitisch nachhaltig ausgewogene Haushaltspolitik zu gestalten. Es ist der Mangel an Kompetenz, Gestaltungswille und fehlender fachlicher Qualifikation, den das politische System wiederholt aufzeigt.

Daraus resultiert eine Hypothek, die man leichtfertig und ungerechtfertigt der zukünftigen Generation aufbürdet. Das heutige politische System mit seinen politischen Fehlbesetzungen und unterstützenden Bürokraten, tritt die Frage nach der Verantwortung und der Sorgfalt im Umgang mit der Generationengerechtigkeit mit Füßen. Und so sieht und definiert sich auch Fridays for Future: „Die Klimakrise ist längst eine reale Bedrohung für unsere Zukunft. Wir, die junge Generation und unsere Kinder werden die Leittragenden des Klimawandels sein und für die Fehler der vorhergehenden Generationen büßen“.

Für alles sind am Ende Menschen verantwortlich, gesteuert über ein System, das in diesem Fall Politik heißt, in das sich Personen oft mangels Eignung und Überschätzung aus reinem Anspruchsdenken bei gut bezahlter Geltungsgier reindrängen. Deshalb sollte sich nach meiner Interpretation Fridays for Future nicht nur über die Klimakrise definieren, sondern über die Sinnkrise der politischen Unfähigkeit auf allen Ebenen.

Walter Otte
10.05.2019

Tag der Nachbarn

Der bundesweite Aktionstag für lebendige Nachbarschaften: „Tag der Nachbarn“ geht am 24.Mai 2019 in die zweite Runde. Die Initiatoren wünschen sich den Tag noch bunter, größer und beliebter. Textvorlagen, Bilder und Videos sowie weitere Informationen gibt es unter www.tagdernachbarn.de