Lebensmitteleinzelhandel in Spexard: UWG findet Alternativen
Die UWG Gütersloh hatte im September die Prüfung von alternativen Standorten für eine zusätzlichen Lebensmitteleinzelhandel in Spexard Ost nördlich der Straße Am Hüttenbrink beantragt. Der Standort „Spexarder Krug“ ist bekanntlich verkehrstechnisch nicht erschließbar. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis:“… Nachgeordnet können an solitären Standorten außerhalb der räumlich abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment zugelassen werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass das Vorhaben der Nahversorgung der Bevölkerung dient sowie keine schädlichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche verursacht.“
Die „städtebauliche Randlage“ spielte in Pavenstädt keine Rolle, auch in Avenwedde Bahnhof wird das Problem elegant gelöst, Stichwort bipolares Nahversorgungszentrum. Die Interessen der Akteure mögen in Spexard anders sein, für die UWG zählt allerdings nur gute Nahversorgung der Bürger. Warum sollen die Spexarder anders behandelt werden als die Pavenstädter oder Avenwedder? Auffallend, dass die Verwaltung nur die Fläche für die Landwirtschaft untersucht hat, nicht aber die Flächen im Allgemeinen Siedlungsbereich. Zum Bedarf ist festzustellen, dass im zentralen Bereich Spexard Ost ein weiterer Anbieter zulässig ist. Die Grundversorgung ist gesichert, aber eine quantitative Steigerung ist entsprechend dem Einzelhandelskonzept möglich.
Das Konzept der UWG ermöglicht darüber hinaus die Nutzung des Areals Spexarder Krug weiterhin als Gaststätte, die hier fehlt. Bereits zu Beginn der Diskussion über die Nachfolgenutzung der Gaststätte hatte die UWG ein Areal nördlich der Bruder-Konrad-Straße vorgeschlagen. Die Bevölkerungsdichte ist zwar im Bereich der Bruder-Konrad-Straße deutlich geringer, aber die Fläche nördlich der Bruder Konrad Straße liegt näher am Kreuzungsbereich.